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   RG, 08.07.1918 - Rep. VI. 94/18   

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RG, 08.07.1918 - Rep. VI. 94/18 (https://dejure.org/1918,1)
RG, Entscheidung vom 08.07.1918 - Rep. VI. 94/18 (https://dejure.org/1918,1)
RG, Entscheidung vom 08. Juli 1918 - Rep. VI. 94/18 (https://dejure.org/1918,1)
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Rollfuhrwerke

§ 15 HGB, nicht anwendbar bei unerlaubter Handlung

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Treten zugunsten desjenigen, der einen außerhalb des Geschäftsverkehrs liegenden Anspruch aus einer unerlaubten Handlung geltend macht, die in § 15 HGB. vorgesehenen Wirkungen der handelsregisterlichen Eintragung ein?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Öffentlicher Glaube des Handelsregisters

  • opinioiuris.de

    Wirkungen der Handelsregisterlichen Eintragung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 15

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 93, 238
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 03.05.1996 - BLw 54/95

    Umwandlung einer LPG in eine Aktiengesellschaft

    § 29 GenG will, ebenso wie § 15 HGB, das Vertrauen des rechtsgeschäftlichen Verkehrs in das Register schützen (RGZ 93, 238, 240).
  • BFH, 13.04.1978 - V R 94/74

    Kommanditgesellschaft - Steuerschulden - Komplementär - Handelsregister -

    Nach zutreffender einhelliger Meinung gilt, wie aus dem Umkehrschluß aus § 15 Abs. 4 HGB folgt, die Vorschrift nur im Geschäftsverkehr, wobei überwiegend darunter nicht nur rechtsgeschäftliche oder rechtsgeschäftsähnliche, sondern auch sonstige rechtlich erhebliche Beziehungen zu fassen sind (Ballerstedt, Juristische Schulung 1965, S. 272, 274; Würdinger in Großkommentar Handelsgesetzbuch, § 15 Anm. 1 ff.; Baumbach/Duden, Handelsgesetzbuch, § 15 Anm. 2 H; sämtlich unter Bezugnahme auf das Urteil des Reichsgerichts - RG - vom 8. Juli 1918 VI 94/18, RGZ 93, 238; Schlegelberger, Handelsgesetzbuch, 5. neubearbeitete Aufl., § 15 Anm. 13).

    Daher ist die Berufung auf § 15 HGB dann ausgeschlossen, wenn die Kenntnis des einzutragenden Tatsache für das Rechtsverhältnis keinerlei Bedeutung gehabt haben konnte, ein Zusammenhang zwischen der Entstehung des Anspruchs und dem Inhalt des Registers also undenkbar ist (RG-Urteil VI 94/18; Ballerstedt, a. a. O., S. 277 ff.).

  • BGH, 14.06.1977 - VI ZR 247/75

    Produkthaftung des Quasi-Herstellers

    Eine solche Einschränkung von Rechtsscheintatbeständen kennt auch sonst das Haftungsrecht (z. B. bei § 5 HGB: vgl. Brüggemann in Großkommentar zum HGB, 3. Aufl. § 5 Anm. 5; und bei § 15 Abs. 1 HGB: RGZ 93, 238, 240).
  • BGH, 31.07.1997 - V ZR 23/96

    Einreden des Grundstückseigentümers im Herausgabeverfahren; Identitätswahrende

    Es geht im vorliegenden Fall nicht um das in bestimmtem Umfang geschützte Vertrauen des rechtsgeschäftlichen Verkehrs in das Register (vgl. RGZ 93, 238, 240), sondern allein darum, ob eine bestimmte Tatsache (Vorliegen eines Umwandlungsbeschlusses) mit dem Registereintrag bewiesen werden kann.
  • VG Aachen, 19.03.2004 - 7 K 480/04

    Beitragspflicht einer Kommanditgesellschaft (KG) an die Industrie- und

    Urteil vom 13. April 1978 - V R 94/74 - NJW 1978, 1944 unter Berufung auf das Urteil des Reichsgerichts vom 08. Juli 1918 - VI 94/18 -, RGZ 93, 238, zustimmend: Ammon, in: Röhricht/v.Westphalen, § 15 Rn. 3; Gehrlein, in: Ebenroth/Boujong/Joost, § 15 Rn. 3; Lieb, in: Münchener Kommentar zum HGB, Band 1: Erstes Buch §§ 1 - 104, 1996, § 15 Rn. 32; K. Schmidt, Handelsrecht, 5. Auflage 1999, S. 396 f., für die Haftung für Steuerschulden einer Kommanditgesellschaft durch einen aus der Gesellschaft ausgeschiedenen Komplementär angenommen, dessen Ausscheiden im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschulden aber noch nicht im Handelsregister eingetragen war.
  • BGH, 09.10.1978 - VIII ZR 176/77

    Publizität des Handelsregisters im Rahmen einer Pfändung

    Das Reichsgericht hatte in seinem Urteil vom 8. Juli 1918 - RGZ 93, 238, 244 - die Frage, ob § 15 Abs. 1 HGB auch den sog. "Prozeßverkehr" betrifft, noch ausdrücklich offen gelassen.
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